Seit 2017 gibt es mit der Förderrrichtlinie gebundener Mietwohnraum wieder ein Förderinstrument für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen. Das war mehr als überfällig, sank doch die Zahl der Wohnungen für Menschen mit niedrigen Einkommen über die Jahre rapide ab. Der größte Knick war 2015, als in Leipzig über 20.000 Wohnungen aus den Mietpreisbindungen fielen (Link).
Die hohe Zahl von Sozialwohnungen in Dresden dagegen ist auf die Privatisierung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zurückzuführen: die Stadt handelte für 10.000 Wohnungen Belegungsbindungen aus. Diese Regelung läuft allerdings 2036 aus. Diese Dresdner Sozialwohnungen müssen kompensiert werden, die Stadt Leipzig braucht jährlich etwa 2200 neue Sozialwohnungen um den Bedarf zu decken. Dafür verläuft der Bauforschritt viel zu schleppend (seit 2017 in Leipzig: + 2294, in Dresden + 1074: Drs 7/15769).
Der Abruf der Mittel für soziale Wohnraumförderung liefert genau dasselbe Bild (Drs 7/15770). Dies hat verschiedene Ursachen: Sowohl die auf lange Sicht unsichere Förderkulisse als auch die zunehmenden Probleme steigender Baukosten und Zinsen, sowie Materialmangel. Für viele Bauträger stellen sich zudem die Förderbedingungen für die Schaffung von gebundenem Mietwohnraum in Sachsen als viel zu hochschwellig und kompliziert dar. Ohne dass beispielsweise die Stadt Leipzig eine Ergänzungsförderung für den sozialen Wohnungsbau aufgelegt hätte, würde die Zahl von neuen Sozialwohnungen in der Stadt niedriger liegen, in Dresden wurden wegen der schwierigen Rahmen- und Förderbedingungen fast alle Sozialwohnungsbauprojekte auf Eis gelegt. Auch langwierige Genehmigungsprozesse ziehen Bauprozesse in die Länge, so dass Mittel verzögert abgerufen werden.
Als Linksfraktion haben wir wiederholt eingefordert, dass die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (gmW) endlich an die Realität angepasst wird (https://linksfraktionsachsen.de/fileadmin/lfsachsen/upload/Linksfraktion_Positionspapier_Wohnungsfoerderung.pdf), und sowohl Fördersätze für die Bewilligungsmiete (also die geförderte Miethöhe, bei Sozialwohnungen 6.50 Euro) steigen müssen als auch die Baukostenentwicklung mit einer Dynamisierungsregelung aufgefangen werden.
Wir fordern die Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Förderverfahren und grundsätzlich einen Systemwechsel beim Sozialen Wohnungsbau: Weg von bürokratischen, unflexiblen Antragsverfahren hin zu einer Wohnungsgemeinnützigkeit, d.h: Wer sich dauerhaft auf eine soziale Wohnraumversorgung verpflichtet, soll mit Steuervergünstigungen sowie bevorzugtem Zugang zu Bundesfördermitteln und öffentlichen Grundstücken belohnt werden. Im Gegenzug sollen sich die Unternehmen zu rein kostendeckenden Miethöhen verpflichten, Gewinne müssen reinvestiert werden. Eine solche Wohnungsgemeinnützigkeit gab es bis 1990 in der Bundesrepublik, sie umfasste fast ein Drittel des Bestandes.
Links: https://jule.linxxnet.de/saechsischer-sozialwohnungsbau-lahmt-vor-allem-in-dresden-gefoerderte-wohnungen-nicht-privatkonzernen-ueberlassen-24-03-2024/
https://jule.linxxnet.de/foerderbedingungen-fuer-den-sozialen-wohnungsbau-ein-stueckchen-an-die-realitaet-angepasst-19-12-2023/ |