Am 03. März 2022 beschlossen die Innenminister:innen der Europäischen Union zum ersten Mal in der Geschichte des Staatenbündnisses, die sogenannte "Massenzustromrichtlinie" auszulösen. Damit wird ukrainischen Staatsbürger:innen wie auch Menschen, die sich im ukrainischen Asylverfahren befinden oder einen Schutzstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention von der Ukraine erhalten haben, unbürokratisch, schnell und EU-weit der Aufenthalt erlaubt. Die Erlaubnis erstreckt sich zunächst auf ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. (Hier der Text des EU-Beschlusses: http://www.europeanmigrationlaw.eu/en/articles/news/council-o-the-eu-implementing-decision-temporary-protection-ukraine.html)
Das ist begrüßenswert. Jedoch nur teilweise. Denn ein nicht geringer Teil von Menschen ist von der Aufenthaltsgewährung ausgeschlossen und das sind oftmals Menschen, die in der Ukraine studieren und aus Kamerun, Nigeria und anderen Staaten kommen. Angesichts dessen, dass People of Color an den Grenzübergängen raus aus der Ukraine nach Polen oder in die Slowakei bereits diskriminiert wurden, dass Hetzjagden in einer polnischen Stadt verzeichnet werden mussten und es auch in Deutschland noch keine angemessene aufenthaltsrechtliche Perspektive für diese Menschen gibt, lässt sich nur von einem Skandal sprechen. Denn der Beschluss buchstabiert im Grunde jahrhundertealten, historischen Rassismus auch im Jahr 2022 wieder aus. Jule hat sich dazu in einer PM geäußert https://jule.linxxnet.de/historischer-beschluss-des-europaeischen-rats-schliesst-bestimmte-menschen-aus-bund-muss-handeln-04-03-2022/. Abschließend benennt sie dort eine Selbstverständlichkeit: "Der Umgang mit den ukrainischen Geflüchteten muss Maßstab mit dem Umgang mit Flüchtenden auch aus anderen Kriegsgebieten, aus Syrien, Afghanistan, dem Jemen oder Somalia sein. Diese Kriege beziehungsweise Terrorregime währen schon so lange. Nur weil sie weiter entfernt sind, ist das Leid, was dadurch verursacht wird, nicht geringer.
Trotz dieser juristisch hohen Hürden gilt es nun, der Fluchtbewegung angemessen zu begegnen, auch in Sachsen. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb einen Antrag im Landtag eingereicht [https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9316&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined]. Im Sinne dessen, dass hier nun Maßstäbe für künftige Fluchtbewegungen gesetzt werden müssen, werden darin menschenwürdiger Wohnraum, ein Erste-Hilfe-Fonds für unterstützende Organisationen, finanzielle Entlastungen für die Kommunen, umfassende Sprachmittlungsangebote für die ukrainische Sprache und mehr eingefordert.
Das linXXnet hat derweil auf unserer Website ein Tool online gestellt, auf dem ihr freien Wohnraum inserieren könnt. Menschen, die geflohen sind und einen ersten Zufluchtsort suchen, können dann Kontakt aufnehmen. Angesichts dessen, dass es nach wie vor Personengruppen sind, die aus der Ukraine geflohen sind aber noch keine Perspektive auf Schutz haben, bleibt das umso wichtiger. https://www.linxxnet.de/ukraine
Und auch hier gilt: was für Fluchtbewegungen aus der Ukraine möglich ist, ist auch sonst möglich. Wo Bürger:innen-Asyl oder Soli-Asyl sonst oft im Verborgenen stattfinden, wird es hier ganz offen und unter allgemeinen Beifall beworben. Auch diesen Maßstab lassen wir uns nicht nehmen.
Rechtliche Informationen für aus der Ukraine Fliehende verschiedener Staatsbürgerschaften findet ihr ebenso auf unserer Website [https://jule.linxxnet.de/informationen-zum-aufenthalt-fuer-menschen-die-aus-der-ukraine-fliehen-und-politische-forderungen-02-03-2022/] |