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Wenig Aufwand, Hunderte Euro - Sozialleistungen für Geflüchtete noch dieses Jahr zurückfordern!
Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften müssen als Zwangsgemeinschaft zusammenleben. Weil sie nach einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 angeblich zusammen wirtschaften, erhielten sie in 2020 und 2021 weniger Sozialleistungen. Dass das absurd ist, erkennen auch immer mehr Sozialgerichte in Deutschland an. Geflüchtete leben in den Heimen nicht freiwillig zusammen!
Deswegen haben das Dorf der Jugend Grimma und die Refugee Law Clinic Leipzig Überprüfungsanträge entworfen. Mehrsprachig wird dort auch noch einmal der Sachverhalt erklärt. Die Anträge sind total einfach auszufüllen und müssen an das zuständige Sozialamt/ die zuständige Ausländerbehörde gesendet werden.
Die Frist ist der 31. Dezember 2021!
Für ganz wenig Aufwand erhalten Geflüchtete im Zweifel mehrere hundert Euro zurück! Also weitersagen und loslegen!
HIER die Überprüfungsanträge herunterladen! |