Die sächsische Staatsregierung hat sich endlich der Novellierung der Förderrichtlinie „gebundener Mietwohnraum“ gewidmet, die den sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne regelt. Sie kommt deutlich später, als angekündigt und bleibt hinter den erhofften Verbesserungen zurück. Immerhin wird die Sozialbindung der geförderten Wohnungen von 15 auf 20 Jahre verlängert. DIE LINKE hatte eine Bindung auf mindestens 25 Jahre gefordert, eine dauerhafte Bindung wäre zu prüfen. Mit einer „Experimentierklausel“ soll ermöglicht werden, auch Wohnraum mit Grundrissen für gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern – ob diese in der Praxis ausreichend flexibel ist, wird sich zeigen müssen.
Parallel wurde die Förderrichtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ vorgestellt, mit der die Modernisierung bewohnter Bestände ermöglicht werden soll, in denen die Kaltmiete bisher noch unter 4,90 Euro pro Quadratmeter liegt. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese Erträge nicht ausreichen, um solche Bestände (die sich vor allem im Eigentum von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen finden) zu sanieren. Die Richtlinie soll ausschließlich für die Gebiete außerhalb von Leipzig und Dresden gelten. Warum die Großstädte von dieser Förderung explizit ausgenommen werden, erschließt sich uns nicht. Hier scheint die von der CDU geprägte ideologische Ausspielung des „ländlichen Raumes“ gegen die Großstädte eine sinnvollere Lösung zu verhindern. Denn warum sollen notwendige Modernisierungsmaßnahmen etwa bei einer Genossenschaft in Leipzig oder Dresden, die manche Bestände noch für unter 4,90 Euro pro Quadratmeter vermietet, nicht gefördert werden?
Zu unserer Pressemitteilung:
https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-diese-wohnungspolitischen-foerderrichtlinien-sind-zu-wenig-nicht-profitorientierte-anb/ |