Die Folgen des Jahres 2020 schlagen sich heute in der Förderung von Projekten nieder, die sich Hoffnung machten, für ihre Arbeit gefördert zu werden. Der Hintergrund liegt in der Vergabe von Mitteln aus den Förderrichtlinien "Weltoffenes Sachsen" für die Demokratiearbeit und den "Integrativen Maßnahmen" für die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte.
Nun sind zwar die Förderentscheidungen gefällt, Prozess und Ergebniss liefen aber alles andere als glatt. Die Vereine, die eine positive Nachricht erhalten haben, wissen nach wie vor nicht, wie hoch die Förderung für ihr Projekt ausfällt. Die, die deren Projekte abgelehnt wurden, stehen oft nach jahrelanger Arbeit ohne weitere Mittel da, neue Projekte schienen teils gar keine Chance auf Förderung zu haben. Augenfällig ist die regionale Verteilung.
Bei der Richtlinie Weltoffenes Sachsen (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4858&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) gestaltet sie sich wie folgt: in den Landkreisen Bautzen und Vogtland wurden gar keine Projekte bewilligt, im Landkreis Meißen nur eines, im Erzgebirgskreis zwei, in Mittelsachsen drei und in Nordsachsen vier und dabei alles Projekte von Trägern, die selbst nicht in den Landkreisen ansässig sind.
Bei den Integrativen Maßnahmen (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4942&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) sieht das dann so aus: auch hier geht das Vogtland leer aus,
Im Erzgebirgskreis werden zwei, in Mittelsachsen drei und in Nordsachsen vier Projekte gefördert, wobei hier jeweils nur ein Projekt auch im Landkreis ansässig ist. Auch in den Landkreisen Zwickau werden nur drei und im Landkreis Leipzig nur zwei landkreiseigene Projekte gefördert. Etwa die Hälfte der 83 geförderten Projekte kommen aus den beiden Großstädten Dresden und Leipzig.
Die Linksfraktion fordert:
- Mehrjährig geförderte, herausgehobene Vorhaben wie Asylberatung oder psychosoziale Versorgung müssen langfristig und institutionell gefördert werden. Ihr Budget darf nicht einen großen Anteil der projektbasierten Förderrichtlinien blockieren. Bei Integrative Maßnahmen mit einem Budget von 11,5 Mio. Euro bleiben nur fünf Millionen für andere Träger übrig.
- Um eine regionale Gleichverteilung zu gewährleisten, müssen Träger vor allem in den bisher unterrepräsentierten Landkreisen bei Projektentwicklung und Antragsstellung empowert und beraten werden.
- Die Budgets für Demokratie- und Asyl- und Integrationsarbeit müssen aufgestockt werden.
- Die Entscheidungsfindung muss demokratisiert werden, damit Vertrauen in die Förderrichtlinien wiederhergestellt werden kann. Eine Bank - die Sächsische Aufbaubank - entscheidet hauptsächlich, inhaltlich und hinter verschlossenen Türen über die Projekte. Das darf nicht sein. Hier ist das Sächsische Sozialministerium in der Pflicht, wirksame Mechanismen zu schaffen, die für ein transparentes Verfahren und zufriedenstellende Ergebnisse sorgen.
Zur Pressemitteilung von Juliane Nagel: https://jule.linxxnet.de/integrations-und-demokratiearbeit-bald-noch-schlimmer-unterfinanziert-grosse-regionale-ungleichgewichte-10-02-2021/ |