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Ob in Europa oder Sachsen:
Menschenrecht auf Asyl verteidigen!

Antira Newsletter 29 

Seit dem letzten Antira-Landtag-watch-Newsletter ist einige Zeit ins Land gegangen. Seitdem hat sich die Tonlage in der Asyl- und Migrationspolitik massiv verschärft. Und nicht nur das: Auf europäischer Ebene wurde das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. In Deutschland sägen AfD und CDU eifrig daran.

Mit der Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Erhöhung der Bezugsdauer für Menschen im Asylverfahren von 18 auf 36 Monate), der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, dem Beschluss des euphemistisch "Rückführungsverbesserungsgesetz" genannten Gesetzes, wird die Lage von Flüchtenden in Europa und Deutschland schlechter.

Die rassistische Stimmungsmache tut das ihre dazu, gerade in Sachsen. 
Wir halten mit vielen Engagierten und NGOs die Fahne des Humanismus und der offenen Gesellschaft hoch. Auf der Straße und im Parlament. Im Folgenden daher wie gewohnt ein kleiner Einblick in die Themen, die wir auf Landesebene in Sachsen bearbeiten. 

Asyl in Sachsen: Fakten statt Stimmungsmache, Best practise statt Negativerzählungen

Die Stimmung gegenüber Geflüchteten wird auf allen Ebenen angeheizt, Fakten fallen unter den Tisch: zum Beispiel warum Menschen fliehen, wie viele in den letzten Jahren tatsächlich in Sachsen angekommen und auch geblieben sind. Wie hoch die Sozialleistungen sind und das Gerede über Pull-Faktoren und Bezahlkarten Unfug ist.

Um diese Tatsachen besser und gebündelt darzustellen, wurde von der Linksfraktion eine Broschüre zu aktuellen asylpolitischen Fragen erstellt. Auch die steinigen Wege in Bildung und Ausbildung und best practise-Beispiele aus Sachsen kommen zur Sprache. Danke für die Mitwirkung am Text an den Praktikanten Gabriel Liebetrau und fürs Layout an Gina Nattke aus dem Büro der Europaabgeordneten Cornelia Ernst. 

Zahnloses Integrations- und Teilhabegesetz für Sachsen beschlossen: Moderner Entwurf der Linksfraktion abgelehnt 

Am 2. Mai 2024 war das große Finale: nach jahrelangen Debatten, Beteiligungsprozessen, Anhörungen wurde das Integrations- und Teilhabegesetzes für Sachsen beschlossen. Als erstes ostdeutsches Flächenland würde Sachsen damit eine gesetzliche Grundlage für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationsgeschichte schaffen. Würde.

Das Anliegen ist gut und durch Zivilgesellschaft und linker Opposition in diesem Landtag schon lange formuliert. Das, was die Regierung hier vorlegt, hat und ist allerdings ein wirklich schwacher, ein schlechter Kompromiss, der den Stand der wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und politischen Diskussion, viele Perspektiven des lang angelegten Beteiligungsprozesses einfach wegwischt.
Auch darum haben wir als Linksfraktion unser linkes Migrant*innenteilhabegesetz parallel zur Abstimmung vorgelegt. 

Niemand kann bestreiten, dass Sachsen ein Einwanderungsland ist. Menschen ohne deutschen Pass stellen 8% der sächsischen Bevölkerung – vor zehn Jahren waren es knapp 3%. Sie kamen als Geflüchtete, als Studierende, als Arbeitskräfte, als Ehepartner*in.
Trotzdem wird Zuwanderung auch weiterhin überwiegend aus einer belastungsorientierten Perspektive betrachtet. Wie wir Integration gestalten, daran scheiden sich die Geister: die einen verstehen sie im Wortsinne als Ein- und Unterordnung, die anderen sehen in ihr einen Prozess der Inklusion und des Zusammenwirkens aller. Die zentrale Frage der Integrationspolitik ist, ob von ihr exklusiv nur ein Teil der Migrant*innen profitiert oder sie universell gedacht wird. 

Als LINKE stehen und streiten wir für eine inklusive Gesellschaft derer, die hier leben. Diese Idee atmet auch der LINKE Gesetzesentwurf, mit Wegweisungen zur migrationsgesellschaftlichen Öffnung von Behörden und Institutionen, mit der Schaffung von kommunalen Teilhabezentren, Migrationsräten auf Landes- und kommunalen Ebenen, verbindlichen und institutionellen Förderungen von Strukturen der Migrationsarbeit und einer partizipativen Fördermittelvergabe. Die in der Regierung formulierte Assimilationserwartung ist exklusiv, weil er Migrant*innen ausschließt und für die kommunale Ebene keine Verpflichtungen formuliert. Integration und Teilhabe sind aber keine Kür! 2024 dürfen wir keine halben Sachen mehr machen. Jetzt wird sich zeigen müssen, wie das beschlossene Gesetz umgesetzt wird. 

Die Rede von Jule zum Nachlesen: https://jule.linxxnet.de/sachsen-braucht-ein-modernes-integrationsgesetz-die-linksfraktion-hat-eines-vorgelegt-die-koalition-nicht-02-05-2024/

Förderung von freien Träger der
Integrationsarbeit unter Druck 

Um die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen gab es in den letzten Monaten heftige politische Debatten. Nachdem der Rechnungshof in einem Sonderbericht Unregelmäßigkeiten bei der Entscheidungspraxis ausgemacht hatte, wurde im November 2023 eine novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht. Die AfD versucht die Fehler, die es in der Tat gegeben zu haben scheint, politisch auszuschlachten und setzte im Landtag einen Untersuchungsausschuss durch.

Leidtragende der Debatte sind vor allem die Projekte und Träger, die die Aufnahme und Teilhabe von Geflüchteten und Menschen mit Migrationsgeschichte seit 2014 in Sachsen maßgeblich gestemmt und auf solide Beine gestellt haben. Nicht nur, dass bereits eingereichte Neuanträge innerhalb eines Monats angepasst und neu eingereicht werden mussten, wurden auch die Fördergegenstände verändert. Beschäftigte mussten entlassen und Projekte auf Eis gelegt werden. Die neue Untergliederung in Fördersäulen sieht in Säule A (Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte) keine Unterstützung landesweiter Dachverbände von Migrationsorganisationen mehr vor. Von der Förderung ganz ausgeschlossen sind u.a. Projekte zur strukturellen Integration, wie der Zugang zum Wohnungsmarkt. 

Mit der Implementierung einer Extremismusklausel light und dem Ausschluss politischer Aktivität aus der Förderung zu (III. 4 und 6 g), wird jenen mit Misstrauen entgegengetreten, die sich ideell und praktisch für eine offene, diskriminierungsfreie Gesellschaft und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte engagieren. Die Arbeit für die Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist politisch – was sonst? Sie erfolgt vielerorts gegen den Willen konservativer Landräte und Verwaltungen. Es liegt auf der Hand, dass diese Arbeit menschenrechtswidrige Politik kritisieren muss. Die LINKE Positionierung zum Rechnungshofbericht kann hier nachgelesen werden:

https://jule.linxxnet.de/rechtssichere-foerdermittelvergabe-absichern-schludrigkeit-im-sozialministerium-schadet-der-traegerlandschaft-die-sachsen-dringend-braucht-13-12-2023/

Inzwischen sind die Förderentscheidungen für die Projekte nach Säule B gefallen. Einen Überblick bietet die Antwort des Sozialministeriums auf die Anfrage von Jule Nagel: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16127&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined
Viele etablierte Träger erhielten Ablehnungen. Die mit dem Doppelhaushalt 2023/24 beschlossene institutionelle Förderung des Dachverbands sächsischer Migrant*innenorganisiationen (DSM) und des sächsischen Spätaussiedlerverbandes findet nicht statt. 

Die Förderrichtlinie in ihrer jetzigen Form ist zunächst nur für ein Jahr in Kraft. Es ist vollkommen offen, was nach der Landtagswahl und mit dem neuen Doppelhaushalt geschehen wird. Mit dem sächsischen Integrationsgesetz ist verpasst worden, eine fundierte gesetzliche Grundlage für die Förderung von Integration und Teilhabe durch freie Träger zu schaffen. Als Linksfraktion bleiben wir dran, mit und für die, die Sachsen lebenswert und offen gestalten. 

Für einen Abschiebestopp nach Venezuela! 

Venezuela befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise sowie in einer humanitären Notlage, in der kein intaktes Gesundheitssystem mehr vorhanden ist. Zudem drohen der Bevölkerung Repressionen, die sich vor allem gegen Mitglieder der Opposition, Gewerkschaften, kritische Medienschaffende und Personen, die sich für Menschenrechte einsetzen, richten. Die überwiegende Zahl der Schutzsuchenden aus Venezuela kommt in Sachsen an.

So nahm Sachsen 2023 3.275 Venezolaner und Venezolanerinnen auf. 
Trotz der katastrophalen Bedingungen im Land droht vielen Menschen immer noch die Abschiebung nach Venezuela. Für Rückkehrende gibt es keinerlei Garantie auf Sicherheit.
Erst vor Kurzem wurde die Familie Fuenmayor Bozo aus Riesa mit ihren 3 Kindern trotz guter Integration um 1 Uhr nachts von Beamten abgeholt und zum Flughafen für ihre Abschiebung gebracht. Dabei nahmen die Beamten keine ausreichende Prüfung des sächsischen Leitfadens für Rückführungen vor. 

Auch der Fleischer Heberth Alvarado aus Weißwasser sowie seine schwangere Frau und Tochter haben keine dauerhafte Bleibe-Perspektive. Das Ersuchen der sächsischen Härtefallkommission für ein Bleiberecht wurde von Innenminister Armin Schuster abgelehnt. 

Dieses harte Vorgehen führt nur zu mehr Angst und Unsicherheit in der venezolanischen Community in Sachsen. Aktuell ist keine Besserung der Verhältnisse in Venezuela absehbar. Aus diesem Grund fordert Die Linke Sachsen in einem Antrag den Abschiebestopp nach Venezuela: https://jule.linxxnet.de/in-venezuela-herrschen-repression-und-humanitaere-katastrophe-abschiebestopp-jetzt-etwa-fuer-heberth-alvarado-19-03-2024/

Jule und ihre Kollegin Antonia Mertsching waren auch bei der Kundgebung der venezolanischen Community am 20. März 2024 in Dresden dabei und sprachen den Anwesenden Solidarität und Unterstützung aus. 

Keine diskriminierende Bezahlkarte für Geflüchtete

Seit Monaten wird in Deutschland über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert. Anlass der Debatte ist aber nicht die gewünschte Verbesserung der Teilhabe von Geflüchteten, sondern deren Ausgrenzung und Stigmatisierung. Mittels Bezahlkarten soll Bargeldnutzung eingeschränkt und Auslandsüberweisungen unterbunden werden.

Laut den zwischen Bundeskanzler und Ministerpräsident:innen formulierten Anforderungen soll die Nutzung sogar räumlich beschränkt werden können. Am 31.1.2024 einigten sich 14 von 16 Bundesländern auf die Einführung der Karte. Darunter ist auch das Land Sachsen, das eine möglichst restriktive Variante anstrebt. Seit 1. April 2024 wird die Karte in den 10 sächsischen Landkreisen sukzessive eingeführt.

Wir haben im Landtag beantragt, Transparenz über die Umsetzung der Pläne und deren Kosten zu schaffen und gefordert eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte, die für alle gleichermaßen zugänglich ist und nicht als Instrument der Kontrolle und Entrechtung, zu implementieren. Zudem begehren wir die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten in den Prozess. Der Antrag wurde von CDU, Grünen, SPD und AfD im Innenausschuss abgelehnt. 

Wir bleiben bei unserer Haltung gegen die geplante Einschränkung der Teilhabe geflüchteter Menschen, deren Notwendigkeit auf reinen Behauptungen und Legenden basiert: 
https://jule.linxxnet.de/bezahlkarten-muessen-diskriminierungsfrei-sein-zahlreiche-falschbehauptungen-in-migrationsfeindlicher-debatte-06-03-2024/

So wollen wir auch verhindern, dass die Stadt Leipzig sich an dem diskriminierenden Bezahlkarten-Modell beteiligt: https://jule.linxxnet.de/linksfraktion-gegen-diskriminierende-bezahlkarte-fuer-gefluechtete-19-02-2024/

Wahlrecht für alle! Eine Initiative für das Wählen ohne deutschen Pass

In Sachsen lebten im Jahr 2022 322.230 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Diese Menschen können nicht wählen, obwohl sie von den Entscheidungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene direkt betroffen sind. Eine Ausnahme sind EU-Bürger*innen, die zumindest bei Kommunal- und Europawahlen ein Wahlrecht haben.

Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft. Es ist Zeit, Staatsbürger*innenschaft und Mitbestimmungsrechte voneinander zu entkoppeln: Jede und jeder, der*die hier den Lebensmittelpunkt hat, soll wählen dürfen. Dafür kämpfen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Initiativen schon lange.
Wir haben dazu im Landtag eine Initiative gestartet und diese mit einer kleinen Kampagne flankiert. Antrag, Statements und Zahlen finden sich in deutscher und englischer Sprache hier:
https://jule.linxxnet.de/wahlrecht-fuer-alle-eine-initiative-fuer-das-waehlen-ohne-deutschen-pass-05-09-2023/

Doch: Weder zur Kommunalwahl noch zur Europawahl werden diese Forderungen erfüllt. Darum muss der Kampf weitergehen! 

GEAS

Nach acht Jahren und unterschiedlichen Vorschlägen sowie langer Verhandlungen wurde die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 10. April 2024 durch eine Mehrheit des Europäischen  Parlaments beschlossen. Durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte »sichere Drittstaaten« und zusätzliche Verschärfungen im Fall von »Krisen« stellt die Reform eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar. Das Recht auf Asyl in der EU wird faktisch abgeschafft.  

Eine Vielzahl an Geflüchteten muss zukünftig ihr Asylverfahren abgeschottet von der Außenwelt hinter Stacheldraht an den Außengrenzen durchlaufen. Die Asylgrenzverfahren, die nach einem ersten Screening nach Ankunft erfolgen, sollen in zwölf Wochen abgeschlossen sein. Daran anschließen kann sich dann ein neues Abschiebungsgrenzverfahren, was ebenfalls bis zu zwölf Wochen dauern kann. Während dieser Zeit sollen die Asylsuchenden als »nicht eingereist« gelten und in absehbar geschlossenen Asylzentren an den Außengrenzen festgehalten werden. 

Für drei Gruppen von schutzsuchenden Menschen ist die Anwendung dieser Grenzverfahren verpflichtend: Für Menschen aus Herkunftsländer mit einer europaweiten Schutzquote von unter 20 Prozent, für Personen – selbst unbegleiteten Minderjährigen – denen unterstellt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein sowie für Schutzsuchenden, denen vorgeworfen wird, die Behörden zu täuschen, weil z.B. vermeintlich Dokumente zerstört wurden. Kinder und Familien werden nicht von diesen Verfahren ausgenommen. 

Zukünftig können deutlich mehr außereuropäische Drittstaaten als sicher eingestuft werden, um Flüchtlinge in diese Länder abzuschieben. Weder muss in dem Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch muss das ganze Land sicher sein. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Drittstaat und EU gibt, soll die Sicherheit schlicht angenommen werden können.

Statt das Dublin-Verfahren zu reformieren, treten mit dem Beschluss massive Verschlechterungen des bisherigen EU-Asylrechts ein. So werden beispielsweise Überstellungsfristen verlängert, wodurch der Rechtsschutz von Flüchtlingen weiter eingeschränkt wird. 
Der sogenannte "Solidaritätsmechanismus" sieht vor, dass EU-Staaten sich von der Aufnahme von Schutzsuchenden freikaufen können, u.a. durch Investitionen in Grenzaufrüstung. 

Die Konsequenz dieser "Reform" ist einzig und allein, dass Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen eingesperrt, kriminalisiert und möglichst schnell abgeschoben werden. Da immer noch die Verantwortung des Grenzschutzes bei den Grenzstaaten liegt, werden gewaltsame Pushbacks nicht verhindert, sondern im Gegenteil als präventiver Grenzschutz deklariert. 

Verstärkt wird dieser Punkt durch das Konzept der "Instrumentalisierung" von Migration in der sogenannten Krisenverordnung, die den Mitgliedstaaten verschiedene Ausnahmen von den dann eigentlich gültigen Regeln erlaubt. Ob es eine Krise in einem Mitgliedstaat gibt, der solche Ausnahmen erlaubt, wird von der Kommission auf Antrag des Mitgliedstaates festgestellt und in Entscheidungen der Kommission sowie einem Umsetzungsrechtsakt des Rates festgehalten.


Statt Probleme in der Asyl- und Migrationspolitik zu lösen, gibt die Reform dem europaweiten Rechtsruck nach, Menschenrechtsverletzungen werden legalisiert. Rechtsbrüche der einzelnen Länder werden weiter bestärkt, statt eingedämmt oder zumindest verurteilt. 
Die Linke hat im EU-Parlament gegen die Reform gestimmt, denn das Recht auf Asyl muss weiterhin verteidigt werden. Es benötigt eine humane Asylpolitik, welche ein solidarisches Aufnahmesystem, menschenwürdige Unterbringungen sowie die Entlastung der Ersteinreiseländer vorsieht. Die Beteiligung an dem bestehenden rassistischen Diskurs ist dafür nicht förderlich. Statt Geld in den Grenzschutz zu investieren, muss in europäische Seenotrettung investiert werden, um legale und sichere Wege sowie ein offenes Europa zu gewährleisten.

Genauer nachlesen, warum die fluchtpolitischen Sprecher*innen der Linken auf EU-, Bundes- und Landesebene gegen die Reform gestimmt haben, könnt ihr hier: https://jule.linxxnet.de/geas-reform-historischer-kniefall-vor-den-rechtspopulisten-europas-20-12-2023/

Pro Asyl hat die einzelnen Punkte des Anti-Asyl-Deals hier beschrieben: https://www.proasyl.de/news/geas-reform-im-eu-parlament-historischer-tiefpunkt-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-europa/

Einen Vorgeschmack auf das, was GEAS bedeutet, bietet der Bericht der Rosa-Luxemburg-Stiftung von der griechischen Insel Lesbos: https://www.rosalux.de/news/id/51940/die-unbekannten-toten-von-lesbos

 

Für die kommenden Wochen und Monate wünschen wir
gute Nerven, Optimismus und Mut.

Wir stehen unumstößlich an der Seite derer, die
die Menschenrechte und Humanismus verteidigen und leben! 

Jule Nagel & Team 

linXXnet - Brandstraße 15 - 04277 Leipzig - www.linxxnet.de

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