Neben der Mietpreisbremse, deren Einführung in Sachsen weiter auf sich warten lässt, gibt es in BGB und BauGB noch zahlreiche Instrumente um Mieter*innen in so genannten angespannten Wohnungsmärkten zu schützen. Zum Beispiel die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in die Milieuschutzgebieten (davon gibt es in der Stadt Leipzig mittlerweile acht, in Dresden wird derzeit über die Einrichtung von zweien diskutiert) oder der verlängerte Kündigungsschutz nach Umwandlung. In beiden Fällen müsste das Land Verordnungen erlassen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Juli 2021 sind weitere Instrumente dazugekommen. Dies ist einerseits die nicht auf Milieuschutzgebiete begrenzte Einschränkung der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen nach dem neuen §250 BauGB. Auch hierbei sind die Städte leider in Abhängigkeit der Landesregierungen gehalten, die zur Umsetzung sogar zwei verschiedene Verordnungen erlassen müssen. Dies hat die Staatsregierung trotz Antrag der Stadt Leipzig aus dem September 2021 noch immer nicht gemacht.
Die kommunalen Vorkaufsrechte wurden mit der Gesetzesnovelle leicht gestärkt, insbesondere kann ein Vorkaufsrecht einfacher zum (immer noch marktabhängigen) Verkehrswert anstelle eines ggf. noch darüber hinaus überhöhten Kaufpreises ausgeübt werden.
Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, in Bebauungsplänen einen Anteil Sozialwohnungen vorzuschreiben.
Am 09.11.2021 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Vorkaufsrecht im Geltungsbereich von Gebieten mit Erhaltungssatzungen (Milieuschutzgebieten) nicht auf Grundlage der Annahme getätigt werden darf, dass in Zukunft ,,erhaltungswidrige Nutzungsabsichten" verfolgt würden (https:/twww.bverwg.de/pm12021170). Das Urteil verunmöglicht so die bisherige Praxis der Kommunen zur Anwendung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Am 23.11.2021 reichte das Land Berlin zum Zwecke der Heilung der Regelungslücke einen Antrag zur Erweiterung des § 26 Nummer 4 BauGB im Bundesrat ein. Die Linksfraktion im Bundestag hatte dies mit einem Antrag im Februar 2022 ebenfalls begehrt (https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/neues-vorkaufsrecht-jetzt-ein-gesetz-muss-her). Die sächsische Regierung macht sich diesbezüglich einen schlanken Fuß. Auf meine Kleine Anfrage antwortet sie lapidar „Sobald die Ausschüsse [des Bundesrates] ihre Beratungen abgeschlossen haben, wird im Bundesrat darüber zu entscheiden sein, ob ein entsprechender Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die Meinungsbildung in der Staatsregierung spätestens bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist.“ (zur Antwort)
Heißt kurz und knapp: Ist uns egal. Und das ist fatal für die Stadt Leipzig und zukünftig auch Dresden. |