Ergänzend zur Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW), die den sozialen Wohnungsbau in Leipzig und Dresden regelt, hat die Landesregierung im April die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) aufgelegt, mit der in den übrigen Landesteilen die Modernisierung von Bestandswohnungen gefördert werden soll.
Dieses Programm droht jedoch ein Schlag ins Wasser zu werden. Nur zwei Wohnungsunternehmen (aus Bautzen bzw Wurzen) haben bisher Anträge gestellt. Die Richtlinie scheint für die Wohnungsunternehmen nicht praktikabel, die Zuwendungsvoraussetzungen reformbedürftig. Zudem wurde offensichtlich nicht bedacht, dass es in vielen Kommunalverwaltungen nach Jahren ohne jede Mietwohnraumförderung keine Strukturen zum Ausstellen der erforderlichen Wohnberechtigungsscheine (WBS) gibt. Auf meine Kleine Anfrage dazu (Drucksache 7/8143; https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8143&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) hat die Landesregierung teilweise schildbürgerhafte Antworten geliefert: Wo keine WBS beantragt werden können, gibt es diesbezüglich auch keine Probleme.
Klar scheint, dass die Förderrichtlinie bisher keine umfangreiche Erneuerung von Wohnungsbeständen ausgelöst hat, die vielerorts (auch mit Blick auf den Klimaschutz) dringend erforderlich wäre. Auch wieso die Großstädte von der Modernisierungsförderung nach der neuen Richtlinie ausgenommen sind, erschließt sich weiterhin nicht.
Es ist zu befürchten, dass eine zukunftstaugliche Wohnraumförderungspolitik im Staatsministerium für Regionalentwicklung der alten CDU-Logik des Ausspielens von (vermeintlich) „ländlichen“ gegen großstädtische Räume zum Opfer fällt. |