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Wohnungspolitische News aus dem Sächsischen Landtag, 3. Januar 2022

Sehr geehrte Vertreter*innen der wohnungspolitischen Initiativen und der Wohnungswirtschaft, liebe Interessierte,

willkommen zum wohnungspolitischen Newsletter von Juliane Nagel, der wohnungspolitischen Sprecherin für die LINKE-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Es ist der erste Newsletter im neuen Jahr, wir fassen für Sie und Euch wieder die letzten Initiativen zusammen. In Sachsen und auch bundesweit ist was eine soziale und zukunftsfähige Wohnungspolitik betrifft noch viel Luft nach oben. Wir haben in Sachsen zahlreiche Vorschläge gemacht und bleiben auch im Jahr 2022 aufmerksam, kreativ und kritisch. 

Gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum – Gesetzesentwurf der Linksfraktion

Anders als in zahlreichen anderen Bundesländern gibt es in Sachsen bisher kein Gesetz, auf dessen Grundlage Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen können. Die regierende Koalition hatte entsprechende Instrumente in Aussicht gestellt, ist jedoch bis heute untätig geblieben. Die Linksfraktion hat  deshalb im Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnraummangel Zweckenfremdung durch Umnutzung, Verwahrlosung, spekulativen Leerstand oder touristische Vermietung verboten bzw. eingeschränkt werden kann.

Die Zulässigkeit von Kurzzeitvermietung über Portale wie AirBnB soll durch Registriernummern für jede dort angebotene Wohnung kontrolliert werden. Der Gesetzesentwurf steht somit auch dafür, dass lokale Gemeinwesen der profitgetriebenen "Plattformökonomie" transnationaler Konzerne nicht wehrlos gegenüberstehen müssen. Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen Kommunen die Wiederherstellung der Wohnnutzung anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen können. Zur Pressemitteilung: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-zweckentfremdung-von-wohnraum-einschraenken-linksfraktion-legt-gesetzentwurf-vor/

und zum Gesetzesentwurf: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8495&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

Dieser wird zunächst Landtagsplenum im Februar 2022 eingebracht, dann in den Ausschuss für Regionalentwicklung verwiesen, wo dann zeitnah eine öffentliche Anhörung stattfinden wird. 

Schutz vor Verdrängung durch Umwandlung – in Sachsen nach wie vor ungenügend.

Die grundbuchliche Aufteilung von Mehrfamilienhäusern ist ein Treiber von Verdrängung, da Mieter*innen von Eigentumswohnungen potentiell immer Eigenbedarfskündigungen drohen.

Die bundesgesetzlichen Möglichkeiten der Einschränkung von Umwandlungen und des Mieterschutzes in "umgewandelten" Wohnungen werden in Sachsen immer noch nicht genutzt. Die Genehmigungspflicht für Umwandlungen in Milieuschutzgebieten nach § 172 des Baugesetzbuches würde eine Verordnung der Landesregierung erfordern; ebenso das allgemeinere Umwandlungsverbot nach dem neu geschaffenen § 250 desselben Gesetzes.

Auch andere mit dem "Baulandmobilisierungsgesetz" neu geschaffene Instrumente hängen von der (erneuten) Feststellung einer gebietsweisen angespannten Wohnungsmarktlage durch eine Landesverordnung ab. Die Stadt Leipzig hat dies bei der Staatsregierung bereits beantragt, wie meine Kleine Anfrage zeigt (Drucksache 7/7477; http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7477&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined). 

Inhaltlich erscheint diese zusätzliche Gebietsbestimmung überflüssig, zumal etwa für Leipzig und Dresden bereits im Zusammenhang mit der Kappungsgrenzenverordnung ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. Trotzdem signalisiert die Staatsregierung, dass sie zu einer baldigen Nutzung der neuen Regulierungsmöglichkeiten nicht bereit ist. Eine solche Verhinderungshaltung, wie man sie auch bei der Mietpreisbremse beobachten musste, geht zulasten der Mieter*innen.

Pressemitteilung zum Thema: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-staatsregierung-blockiert-moeglichkeiten-mit-denen-die-kommunen-bezahlbaren-wohnraum-b/

 

Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gefährdet – die neue Bundesregierung muss rasch handeln!

Nicht nur die fehlende Unterstützung des Freistaates untergräbt das Instrumentarium des Milieuschutzes in Leipzig. Auch ein fatales Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November gefährdet dessen Umsetzung. Entgegen dem jahrzehntelang gängigen Verständnis der Vorschriften zum kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten schreibt das Gericht eine sinnentstellende wortwörtliche Gesetzesauslegung vor, durch die die Nutzung des Vorkaufsrechts enorm eingeschränkt wird.

Die neue Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag prüfen, ob sich daraus "gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt". Dabei ist nicht nur bereits völlig klar, dass eine gesetzliche Korrektur nötig ist, es gibt auch schon ensprechende Formulierungsvorschläge. SPD, Grüne und FDP haben es auf Bundesebene in der Hand, eines der wenigen wirksamen wohnungspolitischen Instrumente zu retten, das den von Wohnungsnot betroffenen Städten zur Verfügung steht.

Förderung der Modernisierung bezahlbaren Wohnraums – ein Fehlschlag?

Ergänzend zur Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW), die den sozialen Wohnungsbau in Leipzig und Dresden regelt, hat die Landesregierung im April die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) aufgelegt, mit der in den übrigen Landesteilen die Modernisierung von Bestandswohnungen gefördert werden soll. 

Dieses Programm droht jedoch ein Schlag ins Wasser zu werden. Nur zwei Wohnungsunternehmen (aus Bautzen bzw Wurzen) haben bisher Anträge gestellt. Die Richtlinie scheint für die Wohnungsunternehmen nicht praktikabel, die Zuwendungsvoraussetzungen reformbedürftig. Zudem wurde offensichtlich nicht bedacht, dass es in vielen Kommunalverwaltungen nach Jahren ohne jede Mietwohnraumförderung keine Strukturen zum Ausstellen der erforderlichen Wohnberechtigungsscheine (WBS) gibt. Auf meine Kleine Anfrage dazu (Drucksache 7/8143; https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8143&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) hat die Landesregierung teilweise schildbürgerhafte Antworten geliefert: Wo keine WBS beantragt werden können, gibt es diesbezüglich auch keine Probleme.

Klar scheint, dass die Förderrichtlinie bisher keine umfangreiche Erneuerung von Wohnungsbeständen ausgelöst hat, die vielerorts (auch mit Blick auf den Klimaschutz) dringend erforderlich wäre. Auch wieso die Großstädte von der Modernisierungsförderung nach der neuen Richtlinie ausgenommen sind, erschließt sich weiterhin nicht.

Es ist zu befürchten, dass eine zukunftstaugliche Wohnraumförderungspolitik im Staatsministerium für Regionalentwicklung der alten CDU-Logik des Ausspielens von (vermeintlich) „ländlichen“ gegen großstädtische Räume zum Opfer fällt.

Die Linksfraktion fordert die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft

Während auf der einen Seite in den sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden die Mieten explodieren und  die Bestände an Sozialwohnungen erheblich abgeschmolzen sind, Haushalte mit niedrigen Einkommen in Dresden und Leipzig schon jetzt mehr als 40 Prozent ihrer Einkünfte für Wohnkosten aufwenden müssen, sind auf der anderen Seite weite Teile des Freistaates von Abwanderung und Bevölkerungsrückgang betroffen, weshalb immer mehr Wohnungen leer stehen. Zahlreiche Gemeinden privatisierten aufgrund von Verschuldung und Sanierungsstau ihre Wohnungen oder sogar ganze Wohnungsunternehmen. Wir können nicht zusehen, wie kommunales Eigentum an Immobilienkonsortien veräußert wird, die dann Profit daraus schlagen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, ein Menschenrecht. Mit einer Wohnungsbaugesellschaft könnte der Freistaat kommunale Wohnungen sichern und neue Bestände aufbauen. Viele Kommunen können dies nicht aus eigener Kraft stemmen, wohl aber der Freistaat mit seinen finanziellen Ressourcen. Dazu soll Sachsen landeseigene Grundstücke nutzen, selbst Grundstücke ankaufen und die Städte und Gemeinden bei der Planung, dem Bau und der Sanierung von Wohnungen unterstützen. Die Landes-Wohnungsbaugesellschaft soll zudem in Not geratene kommunale Wohnungsunternehmen erwerben, beziehungsweise sich unmittelbar an diesen Kommunalunternehmen beteiligen.

Mit der Idee einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft folgen wir den Vorbildern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Auch der DGB empfiehlt sie. ,Der Markt‘, also überwiegend profitorientierte Investoren, wird es nicht richten!

Die Linksfraktion fordert die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft – vgl. Drucksache 7/7643:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7643&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

Unsere PM: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-linksfraktion-will-kommunale-wohnungsbestaende-sichern-landeswohnungsbaugesellschaft-g/

Aktueller Privatisierungsfall Käbschütztal; zu unserer PM: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-anna-gorskih-zum-wohnungsverkauf-in-kaebschuetz-tal-wohnungsbestaende-sichern-statt-ta/

United Capital vs. Mieter*innen

Mietenpolitik dreht nicht nur an den großen Stellschrauben über Gesetze oder Verordnungen. Wir kümmern uns auch um die Unterstützung und Organisation von Mieter:innen. Aktuell steht die Praxis der United Capital RE GmbH in Leipzig besonders im Fokus. Die United Capital ist zwar nur eine Firma mit relativ kleinem Bestand in Leipzig, doch sie tritt aufgrund ihrer Aggressivität und ihres Geschäftsmodells besonders hervor. Die Praxis sieht so aus, dass sie sich Geld von Privaten leihen und dafür 12% Rendite pro Jahr versprechen.  Damit kaufen dann die Geschäftsführer als Privatpersonen Eigentumswohngen überall im Stadtgebiet und in weiteren Städten, bauen diese um, maximieren die Zimmerzahl auf Kosten der gemeinschaftlichen Wohnflächen und vermieten die so erhaltenen Mini-Zimmer als möbliert für viel Geld (z.B. 270 Euro warm für Sieben-Quadratmeter-Zimmer).

Mieter:innen, die noch in den gekauften Wohnungen leben, erhielten in einigen uns bekannten Fällen eine Eigenbedarfskündigung, bei Weigerung werden sie drangsaliert, oder ihnen werden lächerliche Summen geboten, um sie aus dem Haus zu bekommen und ihre Rechtsansprüche abzutreten.

Wenn Sie/ihr hört, dass United Capital bei euch eine Wohnung kauft, oder ihr schon in einer Wohnung lebt, die von United Capital gekauft wurde, meldet euch gern bei vernetzung@linxxnet.de.

Über Hintergründe hat u.a. das Stadtmagazin Kreuzer berichtet: https://kreuzer-leipzig.de/2021/12/01/reudnitz-zwischen-moral-und-business

Auch wir haben eine kleine Notiz für Interessierte und (potentiell) Betroffene verfasst: https://jule.linxxnet.de/entmietungspraxis-durch-immobilienfirma-united-capital-re-gmbh-20-11-2021/

Unsozial: Die Betriebskosten steigen aufgrund der CO2-Abgabe

Der Bundesrat hat Anfang November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Ein vierköpfiger Haushalt mit einem durchschnittlichen Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden muss damit in diesem Jahr 108 Euro bei einer Gasheizung und 158 Euro mit einer Ölheizung zusätzlich aufbringen. Der Freistaat Sachsen hat das mitgetragen. Der Staatsregierung liegt offenbar weder was an tatsächlicher CO2-Einsparung noch an einer sozial gerechten Aufteilung der Klimaschutz-Kosten.

Wir wollen sozial gerechten Klimaschutz. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, können aber nur von denjenigen veranlasst werden, die Immobilien besitzen beziehungsweise vermieten. Nur sie haben es in der Hand, Emissionen zu verringern, und sollten daher die Zusatzkosten der CO2-Abgabe zu 100 Prozent tragen. Dafür sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer auf verbesserte Förderprogramme zugreifen können, die dem Umbau von Heizanlagen beziehungsweise erforderlichen Dämmungsmaßnahmen dienen.

Zu unserer PM: https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-auch-sachsens-staatsregierung-will-dass-mieterinnen-und-mieter-die-co2-abgabe-allein-b

Mit dem Antrag "Eine Dividende für alle: Klimaschutz geht nur sozial gerecht! (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8249&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined) fordert die Linksfraktion zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte zur Abmilderung der Folgen der aktuellen und künftigen Steigerungen der Energiepreise einzusetzen. Das Thema wird uns ganz sicher in den kommenden Jahren noch intensiv beschäftigen. 

Mit freundlichen Grüßen, wir wünschen Ihnen und Euch ein gesundes neues Jahr,
bleibt und bleiben Sie solidarisch!

Juliane Nagel, MdL und Team

linXXnet - Brandstraße 15 - 04277 Leipzig - www.linxxnet.de

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