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Wohnungspolitische News aus dem Sächsischen Landtag,
Mai 2021

Sehr geehrte Vertreter*innen der wohnungspolitischen Initiativen und der Wohnungswirtschaft, liebe Interessierte,

wir fassen für Sie und Euch wieder die letzten Initiativen der wohnungspolitischen Sprecherin Juliane Nagel für die LINKE-Fraktion im Sächsischen Landtag zusammen.

Änderung der sächsischen
Wohnungsbau-Förderrichtlinien

Die sächsische Staatsregierung hat sich endlich der Novellierung der Förderrichtlinie „gebundener Mietwohnraum“ gewidmet, die den sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne regelt. Sie kommt deutlich später, als angekündigt und bleibt hinter den erhofften Verbesserungen zurück. Immerhin wird die Sozialbindung der geförderten Wohnungen von 15 auf 20 Jahre verlängert. DIE LINKE hatte eine Bindung auf mindestens 25 Jahre gefordert, eine dauerhafte Bindung wäre zu prüfen. Mit einer „Experimentierklausel“ soll ermöglicht werden, auch Wohnraum mit Grundrissen für gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern – ob diese in der Praxis ausreichend flexibel ist, wird sich zeigen müssen.

Parallel wurde die Förderrichtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ vorgestellt, mit der die Modernisierung bewohnter Bestände ermöglicht werden soll, in denen die Kaltmiete bisher noch unter 4,90 Euro pro Quadratmeter liegt. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese Erträge nicht ausreichen, um solche Bestände (die sich vor allem im Eigentum von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen finden) zu sanieren. Die Richtlinie soll ausschließlich für die Gebiete außerhalb von Leipzig und Dresden gelten. Warum die Großstädte von dieser Förderung explizit ausgenommen werden, erschließt sich uns nicht. Hier scheint die von der CDU geprägte ideologische Ausspielung des „ländlichen Raumes“ gegen die Großstädte eine sinnvollere Lösung zu verhindern. Denn warum sollen notwendige Modernisierungsmaßnahmen etwa bei einer Genossenschaft in Leipzig oder Dresden, die manche Bestände noch für unter 4,90 Euro pro Quadratmeter vermietet, nicht gefördert werden?

Zu unserer Pressemitteilung:

https://www.linksfraktionsachsen.de/nc/presse/detail/news/juliane-nagel-diese-wohnungspolitischen-foerderrichtlinien-sind-zu-wenig-nicht-profitorientierte-anb/

Bauen und Wohnen im Sächsischen Doppelhaushalt 2021/2022

Bei den Haushaltsberatungen war uns wichtig, dass der soziale Wohnungsbau mit ausreichend Mitteln unterlegt wird.

Weiter betrachten wir es als Erfolg, dass die von uns vorgeschlagenen 300.000 Euro jährlich für die Beratung von kooperativen Wohnprojekten übernommen werden sollen. Gerade außerhalb der Großstädte erscheint es auch aus demokratie- und gesellschaftspolitischen Gründen wichtig, solche Projekte zu unterstützten.

Link zum Haushaltsvideo: https://www.youtube.com/watch?v=zL4pJnWfcvs

(K)eine Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden?

Laut Koalitionsvertrag sollte schon 2020 die Anwendung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden in die Wege geleitet werden. Obwohl die Mietpreisbremse ein Instrument mit begrenzter Wirkung ist, wäre sie das absolute Minimum für die sächsischen Großstädte, in denen die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt und die steigenden Mieten offensichtlich sind.

Die CDU bestreitet dies mit durchsichtigen Ausflüchten und versucht offenbar, trotz der Zusage im Koalitionsvertrag die Einführung der Mietpreisbremse bis zuletzt zu blockieren. Nach der letzten Koalitionsausschuss-Sitzung ging wieder einmal die Nachricht um, nun käme sie aber wirklich… wir bleiben gespannt und glauben es erst, wenn die Verordnung veröffentlicht ist.

Wieso gibt es in Sachsen einen schlechteren Mieter*innenschutz als anderswo?

Neben der Mietpreisbremse gibt es in Bundesgesetzen weitere wohnungspolitische Instrumente für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, deren Anwendung Landesregierungen per Verordnung beschließen können. Dazu gehört ein verlängerter Schutz vor Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß § 577a BGB und die Einschränkung solcher Umwandlungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung (Milieuschutzgebieten) gemäß § 172 BauGB. Anders als viele andere Bundesländer nutzt Sachsen diese Möglichkeiten bisher nicht und bleibt auch damit ein wohnungspolitisches Schlusslicht.

Unsere Pressemitteilung dazu: https://jule.linxxnet.de/mit-dieser-koalition-bleibt-sachsen-bundesweit-das-schlusslicht-beim-schutz-der-mieterinnen-und-mieter-22-01-2021/

Mit der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches („Baulandmobilisierungsgesetz“) soll den Ländern demnächst auch unabhängig von Milieuschutzgebieten ermöglicht werden, ein stärkeres Umwandlungsverbot einzuführen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir auch dieses Instrument prüfen und ggf. im Landtag seine Anwendung beantragen.

Das Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verdeutlicht die wohnungspolitische Herausforderungen auf Bundesebene

Am 15. April hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner „Mietendeckel“ für unwirksam erklärt. Damit ist umso deutliche geworden: Es braucht eine stärkere Miethöhenregulierung auf Bundesebene! Wir werden uns dafür einsetzen, dass Sachsen für eine solche bundesweite Regelung eintritt. Dazu unsere Pressemitteilung: https://jule.linxxnet.de/mietpreisbremse-in-dresden-und-leipzig-ist-gut-reicht-aber-nicht-fuer-einen-bundes-mietendeckel-streiten-15-04-2021/

Zur Rede „Bundesweiten Mietendeckel einführen!“ unserer mietenpolitischen Sprecherin im Bundestag, Caren Lay: https://www.caren-lay.de/de/article/1630.bundesweiten-mietendeckel-einf%C3%BChren.html
Auch die Kampagne Mietenstopp (https://mietenstopp.de/) fordert nach dem Urteil umso nachdrücklicher eine bundesweite Regelung: https://mietenstopp.de/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-zum-mietendeckel/

 

Und was bleibt nach dem Urteil von der Kompetenz der Bundesländer im Wohnungswesen?

Der Berliner Mietendeckel beruhte auf der Annahme, dass unter dem Kompetenztitel „Wohnungswesen“ die Länder öffentlich-rechtliche Mietpreisregelungen erlassen können. Das Bundesverfassungsgericht hat dies verneint, ansonsten in Sachen Wohnungswesen-Landeskompetenz jedoch viele Fragen offen gelassen. Klar scheint, dass z.B. die in vielen Ländern existierenden Gesetze bezüglich Zweckentfremdung von Wohnraum sich darauf berufen können. Im sächsischen Koalitionsvertrag ist eine diesbezügliche Regulierung ebenfalls angekündigt, allerdings ist davon noch weit und breit nichts zu sehen. Wir bleiben an dem Thema dran und wollen die Idee eines umfassenden Wohnungswirtschaftsgesetzes auf Landesebene prüfen

Lesestoff zur Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und der Landeskompetenz-Frage findet sich z.B. beim Verfassungsblog:

https://verfassungsblog.de/zur-nichtigkeit-des-berliner-mietendeckels/

 

Leipziger Grundstücksmarktbericht 2020: Boden als Ware bleibt das Kernproblem

Auch Pandemie-bedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten ändern nichts an steigenden Grundstücks- und Wohnungspreisen. Auch im diesjährigen Leipziger Grundstücksmarktbericht (verfügbar unter https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/bauen/gutachterausschuss/grundstuecksmarktbericht/) zeigen quasi alle Kurven weiterhin nach oben.

Hier liegt letztlich die Wurzel des Wohnungsproblems: Grund und Boden wird wie eine Ware gehandelt – doch er müsste ein im Sinne der Allgemeinheit verwaltetes Gemeingut sein. Das Thema Bodenpolitik wird anlässlich der anstehenden Bundestagswahl wieder vermehrt politisiert. Positionspapiere und Wahlprüfsteine dazu finden sich z.B. unter https://www.wohnbund.de/wp-content/uploads/BTW2021_NI_wb.pdf und https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/bundestagswahl/Buendnis_Bodenwende_Wahlpruefsteine_2021.pdf

„Housing first“ – Schritte im Kampf gegen Wohnungslosigkeit

 


Ein besonders drastisches Resultat steigender Mieten und sich verhärtender Armutslagen ist Wohnungslosigkeit. Gesicherte Zahlen über die Dimension von Wohnungslosigkeit gibt es in Sachsen nicht. Initiativen der Linksfraktion für die Schaffung einer Landes-Wohnungsnotfallstatistik wurden in den vergangenen Jahren immer wieder abgebügelt. Nun soll es eine solche Statistik ab 2022 auf Bundesebene geben. Daraus sollen auch Konsequenzen für das Land Sachsen gezogen werden. Die Linksfraktion hat im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages einen umfassenden Änderungsantrag zu einer Initiative der Koalition vorgelegt:

https://jule.linxxnet.de/wp-content/uploads/2021/04/AeA_KOalit_Antr_Wohnungslose_11012021.pdf

Aus Sicht der Linksfraktion muss die Wohnungslosennotfallstatistik für Sachsen unverzüglich entstehen. Mit Verbänden und Trägern wollen wir ein landesweites Wohnungsnotfallkonzept entwickeln, wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurde. Darüber hinaus braucht es sehr konkrete Maßnahmen: Ein Ende der Zwangsräumungen in Pandemie- und Krisenzeiten, die Unterstützung von kommunalen „Housing-first“-Modellprojekten zur nachhaltigen Beseitigung von Wohnungslosigkeit, sowie eine Förderrichtlinie zur gezielten finanziellen Förderung der Versorgung von gesellschaftlich marginalisierter Gruppen (insbesondere arbeitslose Menschen, Empfänger*innen von Sozialleistungen, geflüchtete Menschen, alleinerziehende Menschen, aus der Haft entlassene Menschen) mit Wohnraum.

Housing Action Day 2021 in Leipzig: Ein konstruktiv-kritischer Blick auf die Rolle der kommunalen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB)

Am 27. März fand der europaweite Housing Action Day statt. In Leipzig stand bei einigen pandemiebedingt kleineren Protestaktionen nicht zuletzt die städtische LWB thematisch im Fokus.

Kritisiert wurden Mieterhöhungsverlangen mitten im Corona-Shutdown (https://jule.linxxnet.de/mieterhoehungen-durch-die-kommunale-lwb-nicht-nur-in-der-pandemie-ein-problem-28-02-2021/) und der anhaltende Leerstand bei LWB-Beständen im Leipziger Süden, den ich schon seit Jahren thematisiere (https://jule.linxxnet.de/lwb-haeuser-im-sueden-wachsender-leerstand-und-steigende-mieten-20-09-2020/).

Die Kritik von LWB-Mieter*innen ist dabei sehr differenziert: Sie stellten klar, dass sie froh sind, dass es in Leipzig eine Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher Hand gibt (LVZ-Bericht dazu: https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Housing-Action-Day-in-Leipzig-Mieter-machen-gegen-Wohnungsgesellschaft-mobil). Klar ist aber auch, dass die LWB durch die vom Stadtrat vorgegebenen Eigentümerziele und ausreichend Fördermittel noch konsequenter in die Lage versetzt werden muss, ihre Aufgabe so zu erfüllen, dass Mieten auch in Innenstadtvierteln niedrig gehalten werden können.

Auch in Sachen Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe gibt es noch Verbesserungspotential. Die Partizipation engagierter Mieter*innen muss – beispielsweise bei der Sanierungsplanung der teilweise leerstehenden Bestände – endlich wertgeschätzt werden. Darauf wird der Stadtrat auch bei der anstehenden Neubesetzung der LWB-Geschäftsführung achten müssen.

Foto: Header-Foto von https://twitter.com/KE5563
Kantstraße 55-63 in Leipzig: Ein exemplarischer Fall von Spekulation, Entmietung und Verdrängung

Mieter*innen in der Leipziger Kantstraße kämpfen seit Jahren um ihre Wohnungen. Die spekulationsbedingten Entmietungspraktiken der inzwischen dritten Eigentümergesellschaft stehen beispielhaft für die diversen Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Ich habe auf meinem Blog die Entwicklungen und Probleme zusammengefasst:
https://jule.linxxnet.de/mieterinnen-und-mieter-schuetzen-nicht-nur-in-der-kantstrasse-27-04-2021/

Mit freundlichen Grüßen, und bleibt und bleiben Sie gesund und solidarisch!

Juliane Nagel, MdL und Team

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