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Corona und Asyl
Allgemeines

Im Zuge der Corona-Krise hat sich die Situation für Geflüchtete in Sachsen maßgeblich verändert. Positiv ist: Es finden derzeit eigentlich keine Abschiebungen statt und auch der Abschiebeknast Dresden ist im März sukzessive geleert worden. Ebenso wurden alle Aufenthaltsdokumente zunächst bis zum 17. April 2020 pauschal verlängert, nun läuft die neue Frist bis zum 23. Mai 2020.

Seit dieser Woche laufen zudem wieder Verteilungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen, was die Situation in den Lagern zumindest ein wenig entspannen könnte.

Weitere Infos zum momentanen Ablauf der Erstaufnahme und zur Lage der Gesundheitsversorgung, Asylverfahrensberatung und Bildungsangebote in den Unterkünften finden sich in zwei Blogbeiträgen von Jule Nagel:

https://jule.linxxnet.de/index.php/2020/03/umgang-mit-gefluechteten-in-der-corona-krise/

https://jule.linxxnet.de/index.php/2020/04/umgang-mit-gefluechteten-in-corona-zeiten-teil-2/

Kurzfristig erreichte uns die Information, dass für den 13. Mai 2020 eine bundesweite Sammelabschiebung nach Pakistan geplant ist Abflugsort: Flughafen Leipzig/ Halle. Ob diese tatsächlich stattfindet, ist offen.

Die Situation von Geflüchteten zu Beginn der Corona-Krise und notwendige politische Forderungen zu deren Schutz thematisiert auch der erste linXXnet-Talk mit Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Sammelunterbringung

Etwa 2.700 Menschen leben derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die vom Land Sachsen betrieben werden. Hinzu kommen über 4.000 weitere Menschen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.

Klar ist, dass in der Enge der Gemeinschaftsräume und Mensen der Einrichtungen die durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung gebotenen und vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Abstandsregelungen keineswegs eingehalten werden können. Hinzu kommen vielerorts mangelhafte Hygienebedingungen, die es den Menschen in den Unterkünften unmöglich machen, sich gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.

Die besonders prekäre Lage in der EAE Dölzig war Gegenstand umfangreicher medialer Berichterstattung, unter anderem durch ein Kamerateam des MDR, das vor Ort durch den Sicherheitsdienst der Einrichtung bei den Dreharbeiten behindert wurde.

Inzwischen haben aufgrund der Unmöglichkeit, in den Gemeinschaftsunterkünften die Abstandsregelungen einzuhalten, insgesamt vier Geflüchtete gegen ihre Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geklagt. Verschiedene sächsische Verwaltungsgerichte gaben ihnen Recht, wie eine Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates zusammenfasst.

Die Feststellung der drei Gerichte ist klar: Erstaufnahmeeinrichtungen bieten keinen ausreichenden Schutz vor Infektionen. Die vier erfolgreichen Klageführenden aus Dölzig, Dresden und Schneeberg müssen demnach verlegt werden und sind zum Teil schon in ihren Wohnungen angekommen. Sachsen ist dabei deutschlandweit das erste Bundesland, in dem diese Rechtssprechung erstritten werden konnte.

Eine Einschätzung zu den Versuchen der Landesdirektion, den Klagen ihre Rechtmäßigkeit abzusprechen, sowie deren Weigerung, die 2.700 Geflüchteten in Landesverantwortung dezentral unterzubringen, obwohl es ausreichend Möglichkeiten dafür gäbe, enthält eine Pressemitteilung der Linksfraktion.

Nachfolgend außerdem die Links zu den Gerichtsbeschlüssen zur dezentralen Unterbringung der vier klagenden Geflüchteten, veröffentlicht vom SFR:

Beschluss 1 (VG Leipzig): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-LE-3-L-204_20.A.pdf

Beschluss 2 (VG Dresden): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-DD-11-L-269-20.A.pdf

Beschluss 3 (VG Dresden): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-DD-13-L-270_20.A.pdf

Beschluss 4 (VG Chemnitz): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-C-4-L-224_20.A.pdf

Spendenaufruf zur Unterstützung von Klagen und Öffentlichkeitsarbeit: https://www.menschen-wuerdig.org/spendenaufruf-selbstbestimmt-und-sicher-wohnen-jetzt/

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Endlich Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen!

Bereits im Januar 2020 hatte die Linksfraktion die Sächsische Regierung aufgefordert, mindestens 50 Kinder und Jugendliche aus den griechischen Lagern aufzunehmen. Um dem Abstimmungsprozess innerhalb der Koalition Raum zu geben, verzichteten wir jedoch auf eine Abstimmung des Antrages im Landtagsplenum am 30. Januar 2020, auch wenn Jule Nagel in einer Rede zum Antrag, eindringlich zu einem schnellstmöglichen Handeln aufforderte Doch bis März tat sich nichts. Auch an der Aufnahme von 47 Kindern im April 2020 beteiligte sich Sachsen nicht.

Darum brachte die Linksfraktion am 17. April mit einem Antrag die Forderung der sofortigen Einrichtung eines Landesprogramms zur Aufnahme von 500 auf den griechischen Inseln festsitzenden Geflüchteten in den Landtag ein.

Der Antrag wird erstmals am 18. Mai 2020 im Ausschuss für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt verhandelt.

Weitere Infos zum Antrag: https://jule.linxxnet.de/index.php/2020/04/leavenoonebehind-fuer-ein-landesprogramm-zur-aufnahme-von-500-gefluechteten-aus-griechenland/

Direkter Link zum Antrag: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2153&dok_art=Drs&leg_per=7

 

Elektronische Gesundheitskarte, gerade jetzt!

Geflüchtete sind während der ersten 18 Monaten ihres
Aufenthaltes in Deutschland, oder wenn sie nur geduldet
sind, bei der Gesundheitsversorgung benachteiligt.
Sie haben keinen Zugang zur regulären Krankenversicherung
und können laut Asylbewerberleistungsgesetz lediglich Akut-
und Schmerzbehandlungen sowie Hilfen bei Schwangerschaft
und Geburt in Anspruch nehmen. Erschwerend kommt hinzu,
dass sie nicht einfach zum Arzt gehen können, sondern beim
Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen müssen,
wo zumeist Sachbearbeiter*innen über die Notwendigkeit der Behandlung entscheiden. Dieses Prozedere entspricht
keineswegs fachlichen Standards und ist eine bürokratische
Hürde für die Betroffenen wie auch für die behandelnden Ärzt*innen.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete würde zumindest die Barrieren bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung aus dem Weg räumen. Anders als andere Bundesländer ist Sachsen diesen Weg bisher nicht gegangen. Zumindest die Stadt Dresden hat im Dezember 2019 schon einmal vorgelegt und die eGK kommunal eingeführt.

In Leipzig wird dieses Thema ebenfalls auf Stadtratsebene voraussichtlich in der Ratsversammlung am 20. Mai auf der Tagesordnung stehen, nachdem Linksfraktion im Dezember 2019 einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingereicht hatte (Pressemitteilung und direkter Link zum Antrag: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014965)

Weiterhin hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag am 10. März einen Antrag eingereicht, dessen Beschluss durch das Parlament eine einheitliche Einführung der eGK auf Landesebene zur Folge hätte. Weiterhin wäre die Landesregierung verpflichtet, sich auf Bundesebene für eine deutschlandweit einheitliche Regelung einzusetzen (edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1984&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined).

In ihrer Antwort vom 1. April meint die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hingegen: »Für die in der Zuständigkeit des Landes in den Aufnahmeeinrichtungen befindlichen Asylsuchenden wird die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) [...] nicht für erforderlich gehalten« (edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1984&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined).

Wir halten das für skandalös und bleiben dabei: Elektronische Gesundheitskarte, gerade jetzt!

linXXnet - Brandstraße 15 - 04277 Leipzig - www.linxxnet.de

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