Etwa 2.700 Menschen leben derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die vom Land Sachsen betrieben werden. Hinzu kommen über 4.000 weitere Menschen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.
Klar ist, dass in der Enge der Gemeinschaftsräume und Mensen der Einrichtungen die durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung gebotenen und vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Abstandsregelungen keineswegs eingehalten werden können. Hinzu kommen vielerorts mangelhafte Hygienebedingungen, die es den Menschen in den Unterkünften unmöglich machen, sich gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.
Die besonders prekäre Lage in der EAE Dölzig war Gegenstand umfangreicher medialer Berichterstattung, unter anderem durch ein Kamerateam des MDR, das vor Ort durch den Sicherheitsdienst der Einrichtung bei den Dreharbeiten behindert wurde.
Inzwischen haben aufgrund der Unmöglichkeit, in den Gemeinschaftsunterkünften die Abstandsregelungen einzuhalten, insgesamt vier Geflüchtete gegen ihre Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geklagt. Verschiedene sächsische Verwaltungsgerichte gaben ihnen Recht, wie eine Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates zusammenfasst.
Die Feststellung der drei Gerichte ist klar: Erstaufnahmeeinrichtungen bieten keinen ausreichenden Schutz vor Infektionen. Die vier erfolgreichen Klageführenden aus Dölzig, Dresden und Schneeberg müssen demnach verlegt werden und sind zum Teil schon in ihren Wohnungen angekommen. Sachsen ist dabei deutschlandweit das erste Bundesland, in dem diese Rechtssprechung erstritten werden konnte.
Eine Einschätzung zu den Versuchen der Landesdirektion, den Klagen ihre Rechtmäßigkeit abzusprechen, sowie deren Weigerung, die 2.700 Geflüchteten in Landesverantwortung dezentral unterzubringen, obwohl es ausreichend Möglichkeiten dafür gäbe, enthält eine Pressemitteilung der Linksfraktion.
Nachfolgend außerdem die Links zu den Gerichtsbeschlüssen zur dezentralen Unterbringung der vier klagenden Geflüchteten, veröffentlicht vom SFR:
Beschluss 1 (VG Leipzig): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-LE-3-L-204_20.A.pdf
Beschluss 2 (VG Dresden): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-DD-11-L-269-20.A.pdf
Beschluss 3 (VG Dresden): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-DD-13-L-270_20.A.pdf
Beschluss 4 (VG Chemnitz): https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/VG-C-4-L-224_20.A.pdf
Spendenaufruf zur Unterstützung von Klagen und Öffentlichkeitsarbeit: https://www.menschen-wuerdig.org/spendenaufruf-selbstbestimmt-und-sicher-wohnen-jetzt/ |